„Privathaftpflichtversicherung“ im PDF-Format
Private Haftpflichtversicherung
Für den Schaden
geradestehen.
Sie sind zu Besuch bei Freunden und verschütten versehentlich Ihr Getränk auf dem fremden Laptop oder dem neuen Teppich. Sie fahren mit Ihrem Fahrrad auf der Straße, übersehen einen Fußgänger und verletzen diesen bei einem Zusammenstoß.
Denkbar sind natürlich noch hunderte weitere Beispiele für Privathaftpflichtschäden. Für die Verursacher von Unfällen und Missgeschicken hat dies oft enorme finanzielle Folgen. Daher ist es immer ratsam, eine Privathaftpflicht abzuschließen, um mögliche Ansprüche von Geschädigten jederzeit bedienen zu können. Besonders wichtig wird dies vor dem Hintergrund, dass Sie für alle Schäden, die Sie anderen versehentlich zufügen, verantwortlich sind. Der Gesetzgeber sieht zwar keine Pflicht zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung vor, jedoch hat er die generelle Pflicht zur Haftung bei Sach- und Personenschäden im Gesetzbuch verankert.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Privathaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist – und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.
Tarife
Die Tarifvariante Premium bietet einen hohen Versicherungsschutz zum kleinen Beitrag. Die Tarifvariante Premium-Plus besticht durch einen einzigartigen Leistungsumfang. Für Singles und Senioren gelten für beide Tarifvarianten geringere, risikoadäquate Beiträge.
Auslandsschutz
Mit unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie rund um die Uhr versichert. Auch dann, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten.
Schadensersatzansprüche
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte für Sie ab – passiver Rechtsschutz.
Optimale Absicherung
Das bedeutet, dass künftige Leistungsverbesserungen für alle Kunden der Manufaktur Augsburg gelten! Bessere Leistungen zum gleichen Preis automatisch bei Anpassung der Versicherungsbedingungen.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den Haftungsrisiken …
- als Fußgänger und Radler
- bei der Ausübung von Sport
- als Halter und Hüter von Haustieren (außer Hunde)
- als Besitzer fremder Schlüssel
- als Besitzer geliehener, gemieteter, geleaster, gepachteter und überlassener Sachen.
Nicht versichert
Die Privathaftpflichtversicherung greift nicht, wenn Sie beispielsweise den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen, oder bei Schäden, die gewerblichen oder beruflichen Risiken zuzuordnen sind.
Gesetzliche Haftpflicht
Grundsätzlich ist laut Gesetz jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Deliktunfähige Kinder und sonstige deliktunfähige Personen
Unabhängig von der gesetzlichen Haftung besteht auch Versicherungsschutz für Schäden, die Kinder unter 7 Jahren (bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug oder einer Schienenbahn unter 10 Jahren) verursachen, und zwar auch dann, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Das Gleiche gilt für sonstige deliktunfähige Personen, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort behördlich gemeldet sind.
Forderungsausfall-Deckung
Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung selbst nicht begleichen kann, kommen wir für Ihre Ansprüche auf.